Winterdienst
Der Winter steht bald vor der Tür! Mit viel Schnee oder gar keinem Schnee; da müssen wir uns überraschen lassen und mit allem rechnen.
Damit einher geht auch der alljährliche Winterdienst. Wie in jedem Jahr möchten wir wieder auf ein paar wichtige Punkte/Verhaltensweisen hinweisen:
Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer bestimmten Priorität. Von daher bitten wir um Verständnis, wenn Ihre Straße nicht sofort geräumt werden kann.
Die Gemeinde Brensbach sowie auch die Straßenmeisterei Bad König, die für die Räumung des Schnees zuständig sind, sind allerdings, wie in jedem Jahr, sehr bemüht, dies zur Zufriedenheit der Bürger durchzuführen.
Dies kann aber nur geschehen, wenn Bürger und Räumungspersonal zusammenarbeiten.
Das bedeutet konkret, dass der geräumte Schnee nicht flächig auf die Fahrbahn geschoben wird, denn das führt zu punktuellen Gefahrenpunkten und stellt einen „Eingriff in den Straßenverkehr“ dar.
Weiterhin bitten wir darum, Räumgassen herzustellen und Ihre Fahrzeuge so zu parken, dass die Räumfahrzeuge ungehindert die Straßen passieren können. Dies gilt nicht nur in sehr engen Straßen, sondern im gesamten Straßengebiet der Gemeinde Brensbach.
Abschließend verweisen wir noch auf Teil III der gemeindlichen Satzung über die Straßenreinigung. Danach haben die Grundstückseigentümer die Verpflichtung, bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.
Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit möglich und zumutbar aufzuhacken und abzulagern.
Soweit die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen (im Randbereich) nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.
Diese Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde kann im Internet unter www.brensbach.de im genauen Wortlaut eingesehen werden, auch wird der Satzungstext von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung gestellt.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Petry, Straßenverkehrsbehörde