Patientenverfügung
Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall einwilligen oder welche sie untersagen. Die Patientenverfügung ist verbindlich und Betreuer oder Betreuerinnen beziehungsweise Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen sie als wirksame Willensäußerung berücksichtigen. Eine Patientenverfügung sollten Sie mit Vertrauenspersonen besprechen. Das können Verwandte, Freunde oder ärztliches Personal sein.
Ihre Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn Sie sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterzeichnet haben, und zwar durch
- Namensunterschrift oder
- ein notariell beglaubigtes Handzeichen.
In einer Patientenverfügung können Sie zusätzlich das Einverständnis zu einer Organspende erklären.
Ihre Ansprechpartner
Sandra
Petry
Zimmer:
2
Telefon:
06161 809-16
spetry@brensbach.de
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Pia
Voland
Zimmer:
13
Telefon:
06161 809-33
pvoland@brensbach.de
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Zuständiges Amt
Standesamt / Friedhofsverwaltung
Anschrift
Rathaus
Ezyer Straße 5
64395
Brensbach
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Telefon:
06161 809-33
Telefax:
06161 809-31
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr