Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gemeinde Brensbach arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. brensbach.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@brensbach.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. - Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators resultiert aktuell in einem negativen Prüfergebnis.
- Die Statusmeldungen unserer Webanwendung sind nicht programmatisch ermittelbar.
- Der Bild-Slider lässt sich derzeit noch nicht pausieren.
Es ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen. Außerdem suchen wir nach Alternativen um die problematischen Drittanbieter Tools (Google Tag Manager, BootstrapVue, Quill) auszutauschen und warten zudem auf eine Fehlerbehebung des Validators seitens W3C.
Probleme bei den Bewegtbildern werden wir zeitnah beheben. Wir sind bemüht, eine Inhaltsangabe in Leichter Sprache zeitnah zur Verfügung zu stellen. Wir werden außerdem die richtige Auszeichnung der Statusmeldungen zeitnah vorzunehmen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.brensbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeinde Brensbach
Frau Sina Pfeil
Ezyer Str. 5
64395 Brensbach
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 06161 809-15 erreichen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
5. Durchsetzungsverfahren
Wir sind bemüht, alle Ihre Hinweise und Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen bzw. zu beantworten. Sollte dies für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese finden Sie hier:
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen
lbit@rpgi.hessen.de
Telefon 049641 303-2901
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